170.700
CH-GR
Art. 7 Verordnung über die Deckung des Bürobedarfs in der kantonalen Verwaltung - Vergabe von Aufträgen
Organisation der Drucksachen- und Materialzentrale
Art. 7 Verordnung über die Deckung des Bürobedarfs in der kantonalen Verwaltung · Vergabe von Aufträgen
1. Für die Vergabe von Aufträgen durch die Drucksachen- und Materialzentrale gelten die Bestimmungen des Submissionsrechts.