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Art. 7 Verordnung über die Informatik in der kantonalen Verwaltung (InfV) - Informatiksteuerung

Organisation der Informatik und der Digitalen Transformation
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Art. 7 InfV · Informatiksteuerung

1. Die Informatiksteuerung ist eine Abteilung des Amts für Informatik. Sie

a) bereitet die Geschäfte der IK vor, übernimmt die strategische Informatikplanung und die Steuerung übergreifender Informatikvorhaben;

b) erarbeitet strategische, übergreifende Standards und Vorgaben in Bezug auf den Einsatz von IKT;

c) verwaltet das übergreifende Projektportfolio Digitale Transformation und IKT.

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