170.500
INFVOINF
CH-GR
Art. 7 Verordnung über die Informatik in der kantonalen Verwaltung (InfV) - Informatiksteuerung
Organisation der Informatik und der Digitalen Transformation
Art. 7 InfV · Informatiksteuerung
1. Die Informatiksteuerung ist eine Abteilung des Amts für Informatik. Sie
a) bereitet die Geschäfte der IK vor, übernimmt die strategische Informatikplanung und die Steuerung übergreifender Informatikvorhaben;
b) erarbeitet strategische, übergreifende Standards und Vorgaben in Bezug auf den Einsatz von IKT;
c) verwaltet das übergreifende Projektportfolio Digitale Transformation und IKT.