Art. 6 Verordnung über die Informatik in der kantonalen Verwaltung (InfV) - Planungsausschuss Digitale Verwaltung (PLA)
Art. 6 InfV · Planungsausschuss Digitale Verwaltung (PLA)
1. Der PLA ist das Steuerungsgremium für die Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung. Unter Einbezug der betroffenen Dienststellen kann er insbesondere
a) departementsübergreifende Projekte und Basisdienste identifizieren und die Verwendung des Verpflichtungskredits Digitale Verwaltung durch die Priorisierung von übergreifenden Vorhaben steuern;
b) für departementsübergreifende Projekte und Basisdienste übergeordnete Vorgaben und Standards für die digitale Transformation der kantonalen Verwaltung festlegen.
2. Der PLA steht unter dem Vorsitz der Vorsteherin oder des Vorstehers des Departements für Finanzen und Gemeinden. Als weitere Mitglieder nehmen die Digitalisierungsverantwortlichen (DV) der Departemente und der Standeskanzlei gemäss Artikel 9 Einsitz.
3. Ohne Stimmrecht können je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Amts für Informatik, des Personalamts und der Standeskanzlei an den Sitzungen teilnehmen. Der PLA kann weitere Personen mit beratender Funktion beiziehen.