170.480
CH-GR
Art. 5 Reglement über den Fonds für nichtversicherte Risiken der kantonalen Verwaltungs- und Schulbetriebe sowie der Psychiatrischen Dienste Graubünden - Bemessung
Art. 5 Reglement über den Fonds für nichtversicherte Risiken der kantonalen Verwaltungs- und Schulbetriebe sowie der Psychiatrischen Dienste Graubünden · Bemessung
1. Bei der Übernahme von Schäden im Sinne von Artikel 1 und bei der Bemessung der Ersatzleistung sind das Verschulden des Geschädigten und die besonderen Umstände des Falles angemessen zu berücksichtigen.
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Zweck
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