170.480
CH-GR
Art. 3 Reglement über den Fonds für nichtversicherte Risiken der kantonalen Verwaltungs- und Schulbetriebe sowie der Psychiatrischen Dienste Graubünden - Verfügbare Mittel
Art. 3 Reglement über den Fonds für nichtversicherte Risiken der kantonalen Verwaltungs- und Schulbetriebe sowie der Psychiatrischen Dienste Graubünden · Verfügbare Mittel
1. Für die Deckung von Schäden im sinne von Artikel 1 können die Zinserträgnisse und Teile des Vermögens verwendet werden. Nicht verwendete Zinse werden zum Vermögen geschlagen.
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Zweck
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