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Art. 1 Reglement über den Fonds für nichtversicherte Risiken der kantonalen Verwaltungs- und Schulbetriebe sowie der Psychiatrischen Dienste Graubünden - Zweck

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Art. 1 Reglement über den Fonds für nichtversicherte Risiken der kantonalen Verwaltungs- und Schulbetriebe sowie der Psychiatrischen Dienste Graubünden · Zweck

1. Zur teilweisen oder vollen Deckung von Schäden, die aus nichtversicherten Risiken der kantonalen Verwaltungs- und Schulbetriebe sowie der Psychiatrischen Dienste Graubünden entstehen und die der Kanton oder die Psychiatrischen Dienste Graubünden zu übernehmen haben oder freiwillig übernehmen, besteht ein Fonds (Konto 997.000).

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