170.480
CH-GR
Art. 1 Reglement über den Fonds für nichtversicherte Risiken der kantonalen Verwaltungs- und Schulbetriebe sowie der Psychiatrischen Dienste Graubünden - Zweck
Art. 1 Reglement über den Fonds für nichtversicherte Risiken der kantonalen Verwaltungs- und Schulbetriebe sowie der Psychiatrischen Dienste Graubünden · Zweck
1. Zur teilweisen oder vollen Deckung von Schäden, die aus nichtversicherten Risiken der kantonalen Verwaltungs- und Schulbetriebe sowie der Psychiatrischen Dienste Graubünden entstehen und die der Kanton oder die Psychiatrischen Dienste Graubünden zu übernehmen haben oder freiwillig übernehmen, besteht ein Fonds (Konto 997.000).