170.450
PKGLCPG
CH-GR
Art. 1 Gesetz über die Pensionskasse Graubünden (PKG) - Name, Rechtsform, Zweck
Allgemeines und Organisation
Art. 1 PKG · Name, Rechtsform, Zweck
1. Die Pensionskasse Graubünden (Pensionskasse) ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Graubünden mit Sitz in Chur. Sie ist im Handelsregister des Kantons Graubünden eingetragen.
2. Sie bietet ihren Versicherten und deren Hinterlassenen Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.