Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.440 KTV-VOOIGM CH-GR

Art. 17 Verordnung über die Krankentaggeld-Versicherung (KTV-Verordnung, KTV-VO) - Übergangsrecht

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 KTV-Verordnung, KTV-VO · Übergangsrecht

1. Leistungsansprüche sowie Ansprüche auf Prämienzahlungen, auf Leistungen Dritter, auf Rückerstattung und auf Schadenersatz richten sich

a) nach dem alten Recht, wenn Sachverhalte betroffen sind, die sich vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung zugetragen haben;

b) nach dem neuen Recht, wenn Sachverhalte betroffen sind, die sich nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung zugetragen haben.

← Art. 16 KTV-Verordnung, KTV-VO Verordnung über die Krankentaggeld-Versicherung (KTV-Verordnung, KTV-VO) - Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →