170.430
CH-GR
Art. 6 Reglement über die vorzeitige Pensionierung (VP-Reglement) - Überweisung von Beiträgen an AHV-Überbrückungsrenten
Art. 6 VP-Reglement · Überweisung von Beiträgen an AHV-Überbrückungsrenten
1. Die Beiträge nach Artikel 4 werden der Pensionskasse Graubünden für die voraussichtliche Dauer des Bezugs einer AHV-Überbrückungsrente gesamthaft auf den Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung beziehungsweise Teilpensionierung überwiesen.