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170.415 AZVOOL CH-GR

Art. 7 Arbeitszeitverordnung (AzV) - Betriebszeit

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 7 AzV · Betriebszeit

1. Die Betriebszeit ergibt sich aus dem von der zuständigen Instanz festgelegten Arbeitszeitplan oder aus der fixen Arbeitszeit.

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