170.415
AZVOOL
CH-GR
Art. 7 Arbeitszeitverordnung (AzV) - Betriebszeit
Allgemeine Bestimmungen
Art. 7 AzV · Betriebszeit
1. Die Betriebszeit ergibt sich aus dem von der zuständigen Instanz festgelegten Arbeitszeitplan oder aus der fixen Arbeitszeit.