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170.415 AZVOOL CH-GR

Art. 17 Arbeitszeitverordnung (AzV) - Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitszeitformen - Monatsarbeitszeit
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Art. 17 AzV · Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1. Vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der positive oder negative Gleitzeitsaldo auszugleichen.

2. Ein positiver Saldo wird ohne Zuschlag finanziell abgegolten, wenn der Abbau der Plusstunden aus dienstlichen Gründen oder wegen längerer bezahlter Absenzen bis zum Austritt nicht möglich war. Ein positiver Saldo von weniger als drei Stunden verfällt ohne Vergütung.

3. Ein allfälliger negativer Restsaldo von drei Stunden und mehr führt zu einer anteilmässigen Lohnkürzung oder zu einer Rückforderung des zuviel bezahlten Lohnes.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

U 2014 96 · gr (Art. 17 Abs. 2 AzV)
Estate of Municipal Employee v. Municipality: Unpaid Vacation and Overtime Compensation
mals im vorlie- genden Verfahren als positive Gleitzeit bezeichnet, die ohne Zuschlag fi- nanziell abzugelten sei (vgl. Art. 17 Abs. 2 AzV). Bis dahin sprach sie stets von einem Überstunden- bzw. Überzeitguthaben. Mit dieser Be- zeichnung lehnt sich die Bekl