Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.410 PVOCPERS CH-GR

Art. 68 Personalverordnung (PV) - Betriebliche Vorschläge

Verschiedene Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (85 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 68 PV · Betriebliche Vorschläge

1. Vorschläge der Mitarbeitenden für Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit, der Organisation, der Sicherheit oder der Zusammenarbeit können belohnt werden.

← Art. 67 PV Personalverordnung (PV) - Personalpolitik Art. 69a PV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →