170.410
PVOCPERS
CH-GR
Art. 68 Personalverordnung (PV) - Betriebliche Vorschläge
Verschiedene Bestimmungen
Art. 68 PV · Betriebliche Vorschläge
1. Vorschläge der Mitarbeitenden für Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit, der Organisation, der Sicherheit oder der Zusammenarbeit können belohnt werden.