170.410
PVOCPERS
CH-GR
Art. 6 Personalverordnung (PV) - Änderung des Arbeitsumfangs
Begründung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse
Art. 6 PV · Änderung des Arbeitsumfangs
1. Eine dauerhafte Änderung des Arbeitsumfangs ist im Arbeitsvertrag festzuhalten.
2. Im Rahmen des Arbeitsvertrags können die Dienststelle und die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter jederzeit eine vorübergehende Änderung des Arbeitsumfangs vereinbaren.