170.410
PVOCPERS
CH-GR
Art. 4 Personalverordnung (PV) - Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Begründung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse
Art. 4 PV · Kündigung des Arbeitsverhältnisses
1. Die Kündigung durch Mitarbeitende erfolgt durch schriftliche Mitteilung an die Dienststelle.
2. ...
3. Die Kündigung durch den Kanton erfolgt durch Verfügung unter Angabe der Gründe und des Rechtsmittels.