170.410
PVOCPERS
CH-GR
Art. 30 Personalverordnung (PV) - 6. Vergütung bei privaten Fahrzeugen
Rechte der Mitarbeitenden - Spesen
Art. 30 PV · 6. Vergütung bei privaten Fahrzeugen
1. Für Dienstfahrten mit privaten Personenwagen werden 70 Rappen, für solche mit privaten Motorrädern 30 Rappen pro Kilometer vergütet.
2. Das Departement kann nach Anhören des PA in Ausnahmefällen auf Antrag der Dienststelle höhere Ansätze bewilligen, wenn die Dienstfahrten durch besondere Umstände eine ausserordentlich hohe Abnützung des Fahrzeuges verursachen.
3. Werden für Dienstfahrten regelmässig private Fahrräder mit oder ohne elektrischen Antrieb benutzt, kann jährlich eine Pauschale von bis zu 200 Franken ausgerichtet werden.
4. Parkgebühren werden nach Aufwand vergütet.