Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.410 PVOCPERS CH-GR

Art. 29 Personalverordnung (PV) - 5. Schäden an privaten Fahrzeugen

Rechte der Mitarbeitenden - Spesen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (85 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 29 PV · 5. Schäden an privaten Fahrzeugen

1. ...

2. Auf Dienstfahrten am Privatfahrzeug entstandene Schäden werden nach den Richtlinien der Regierung für die Schadensregelung bei Motorfahrzeugunfällen über den Fonds für nicht versicherte Risiken der kantonalen Verwaltung und Schulbetriebe übernommen. Gesuche sind auf dem Dienstweg an das Departement für Finanzen und Gemeinden zu richten.

← Art. 28 PV Personalverordnung (PV) - Personalpolitik Art. 30 PV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →