170.410
PVOCPERS
CH-GR
Art. 29 Personalverordnung (PV) - 5. Schäden an privaten Fahrzeugen
Rechte der Mitarbeitenden - Spesen
Art. 29 PV · 5. Schäden an privaten Fahrzeugen
1. ...
2. Auf Dienstfahrten am Privatfahrzeug entstandene Schäden werden nach den Richtlinien der Regierung für die Schadensregelung bei Motorfahrzeugunfällen über den Fonds für nicht versicherte Risiken der kantonalen Verwaltung und Schulbetriebe übernommen. Gesuche sind auf dem Dienstweg an das Departement für Finanzen und Gemeinden zu richten.