170.410
PVOCPERS
CH-GR
Art. 28 Personalverordnung (PV) - 4. Öffentliche Verkehrsmittel
Rechte der Mitarbeitenden - Spesen
Art. 28 PV · 4. Öffentliche Verkehrsmittel
1. Für Dienstfahrten und bei Vorstellungsgesprächen von Stellenbewerbenden werden Bahnfahrten der 1. Klasse und die tatsächlichen Kosten anderer öffentlicher Verkehrsmittel vergütet.
2. Je nach Art und Anzahl der Dienstfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden
a) * Halbtax- oder andere geeignete Abonnemente zur Verfügung gestellt;
b) * private Abonnemente entsprechend vergütet.
3. ...