170.410
PVOCPERS
CH-GR
Art. 23 Personalverordnung (PV) - Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende
Rechte der Mitarbeitenden - Sozial- und Nachhaltigkeitszulagen
Art. 23 PV · Familienzulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende
1. Die Kinder- und Haushaltungszulagen werden den landwirtschaftlichen Mitarbeitenden unter Vorbehalt des Bundesrechts nach denselben Kriterien ausgerichtet, die für die übrigen Mitarbeitenden gemäss den Artikeln 21 und 22 gelten.