170.410
PVOCPERS
CH-GR
Art. 15 Personalverordnung (PV) - Mindestlohn
Rechte der Mitarbeitenden - Entlöhnung
Art. 15 PV · Mindestlohn
1. Der Mindestlohn bei vollzeitlicher Anstellung beträgt 3000 Franken pro Monat. Mitarbeitende, die am Anfang ihrer Erwerbstätigkeit stehen, in den Erwerbsprozess wieder eingegliedert werden sollen oder nach obligatorischem Schulabschluss keine Ausbildung absolviert haben, können davon ausgenommen werden.