170.400
PGLCPers
CH-GR
Art. 37 Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz, PG) - Lohnzahlung während Berufs- und Nichtberufsunfalls
Rechte der Mitarbeitenden - Entlöhnung während der Verhinderung an der Arbeitsleistung, berufliche Vorsorge
Art. 37 Personalgesetz, PG · Lohnzahlung während Berufs- und Nichtberufsunfalls
1. Während nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit zufolge Berufs- und Nichtberufsunfalls wird der volle Lohn bis zur Wiederaufnahme der Arbeit oder bis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgerichtet.
2. Die Regierung regelt
a) die Anrechnung von Versicherungsleistungen an den Lohn;
b) die Lohnzahlung während selbstverschuldeter Arbeitsunfähigkeit;
c) die Aufteilung der Prämien auf die Vertragsparteien.