170.400
PGLCPers
CH-GR
Art. 33 Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz, PG) - Entschädigung besonderer Arbeitsleistungen
Rechte der Mitarbeitenden - Besondere Zulagen und Spesen
Art. 33 Personalgesetz, PG · Entschädigung besonderer Arbeitsleistungen
1. Besondere Leistungen, wie Arbeit an allgemeinen Feiertagen, Sonntags-, Nacht-, Pikett-, Präsenz- und Schichtdienst sowie Überstunden, werden mit Freizeit oder finanziell abgegolten.