170.400
PGLCPers
CH-GR
Art. 13 Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz, PG) - Aufhebungsvertrag
Begründung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse
Art. 13 Personalgesetz, PG · Aufhebungsvertrag
1. Arbeitsverhältnisse können mit einem schriftlichen Aufhebungsvertrag jederzeit aufgehoben werden.