Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.400 PGLCPers CH-GR

Art. 13 Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz, PG) - Aufhebungsvertrag

Begründung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (79 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 13 Personalgesetz, PG · Aufhebungsvertrag

1. Arbeitsverhältnisse können mit einem schriftlichen Aufhebungsvertrag jederzeit aufgehoben werden.

← Art. 12 Personalgesetz, PG Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz, PG) - Personalpolitik Art. 14 Personalgesetz, PG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →