170.400
PGLCPers
CH-GR
Art. 12 Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden (Personalgesetz, PG) - Folgen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung
Begründung und Beendigung der Arbeitsverhältnisse
Art. 12 Personalgesetz, PG · Folgen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung
1. Bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung im Sinne des Obligationenrechts oder von Artikel 9 Absatz 2 beträgt die Entschädigung maximal zwölf Monatslöhne.