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Art. 7 Verordnung betreffend die Übertragung von Befugnissen der Regierung auf die Departemente und Dienststellen - Veterinärwesen 1. Regionale Sammelstellen

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Art. 7 Verordnung betreffend die Übertragung von Befugnissen der Regierung auf die Departemente und Dienststellen · Veterinärwesen 1. Regionale Sammelstellen

1. Die Befugnis zur Bestimmung der Standorte der regionalen Sammelstellen, der Sammelregionen und der Zugehörigkeit der Gemeinden zu den Regionen gemäss Artikel 26 Absatz 1 des Kantonalen Veterinärgesetzes wird dem Departement übertragen.

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