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170.310 RVOVOOGA CH-GR

Art. 2 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) - Eintritt während der Amtsdauer

Regierung
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Art. 2 RVOV · Eintritt während der Amtsdauer

1. Die Regierung setzt den Amtsantritt für ein in einer Ersatzwahl neu gewähltes Mitglied fest.

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