170.310
RVOVOOGA
CH-GR
Art. 2 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) - Eintritt während der Amtsdauer
Regierung
Art. 2 RVOV · Eintritt während der Amtsdauer
1. Die Regierung setzt den Amtsantritt für ein in einer Ersatzwahl neu gewähltes Mitglied fest.