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170.310 RVOVOOGA CH-GR

Art. 16a Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) - Verwaltungsinterner Verkehr

Kantonale Verwaltung
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Art. 16a RVOV · Verwaltungsinterner Verkehr

1. Wo im verwaltungsinternen Verkehr eine handschriftliche Unterzeichnung gefordert wird, kann auch eine qualifizierte, elektronische Signatur gemäss ZertES verwendet werden.

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