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170.310 RVOVOOGA CH-GR

Art. 10 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) - Aufgabenbereiche Departemente und Standeskanzlei

Kantonale Verwaltung
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Art. 10 RVOV · Aufgabenbereiche Departemente und Standeskanzlei

1. Die Aufgabenbereiche der einzelnen Departemente und der Standeskanzlei werden von der Regierung in Anhang 1 zu dieser Verordnung festgelegt.

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