Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.300 RVOGOLOGALCOGA CH-GR

Art. 3 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) - Unvereinbarkeit

Regierung - Stellung und Aufgaben
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 RVOG · Unvereinbarkeit

1. Das Amt eines Mitglieds der Regierung ist unvereinbar mit Gemeindeämtern sowie Ämtern in Regionen. Im Übrigen gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss Artikel 22 der Kantonsverfassung.

← Art. 2 RVOG Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) - Stellung Art. 4 RVOG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →