170.140
GGOROGC
CH-GR
Art. 9 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - Zuständigkeiten
Organisation - Präsidium
Art. 9 GGO · Zuständigkeiten
1. Die Präsidentin oder der Präsident beziehungsweise in Stellvertretung die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse
a) Leitung der Ratsverhandlungen, Handhabung der Sitzungspolizei und Überwachung der Einhaltung des Grossratsgesetzes sowie der Geschäftsordnung;
b) Unterzeichnung zusammen mit der Kanzleidirektorin oder dem Kanzleidirektor der vom Rat ausgehenden Beschlüsse;
c) Aufsicht über die Ratsdienste;
d) Einberufung und Leitung der Präsidentenkonferenz;
e) Vertretung des Grossen Rates nach aussen.