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170.140 GGOROGC CH-GR

Art. 86 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - In-Kraft-Treten

Schlussbestimmungen
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Art. 86 GGO · In-Kraft-Treten

1. Diese Geschäftsordnung tritt zusammen mit dem Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz) in Kraft.

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