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170.140 GGOROGC CH-GR

Art. 85 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 85 GGO · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem In-Kraft-Treten dieser Geschäftsordnung werden nachfolgende Erlasse aufgehoben

1. Geschäftsordnung des Grossen Rates vom 29. Mai 1956;

2. Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Grossen Rates vom 31. Mai 1972;

3. Reglement für die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates vom 26. September 1994;

4. Reglement für die Justizkommission des Grossen Rates vom 5. Oktober 1998.

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