Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 75 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - Behandlung im Grossen Rat

Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse - Parlamentarische Initiative
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Art. 75 GGO · Behandlung im Grossen Rat

1. Der Grosse Rat berät den Entwurf und die Anträge der Kommission wie eine Vorlage der Regierung.

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