170.140
GGOROGC
CH-GR
Art. 71 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - Verfahren
Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse - Fragestunde
Art. 71 GGO · Verfahren
1. In jeder Session findet eine Fragestunde statt.
2. Fragen an die Regierung sind spätestens eine Woche vor Sessionsbeginn dem Ratssekretariat schriftlich einzureichen. Dieses leitet sie an die Regierung weiter. Die eingereichten Fragen werden dem Grossen Rat bei Sessionsbeginn abgegeben. Eine Verlesung im Rat findet nicht statt.
3. Die Beantwortung durch die Regierung erfolgt in der gleichen Session mündlich. Einmaliges Nachfragen ist gestattet.