170.140
GGOROGC
CH-GR
Art. 7 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - Vereidigung und Amtsgelübde
Allgemeines
Art. 7 GGO · Vereidigung und Amtsgelübde
1. Die Formel des Eides lautet: „Sie als gewählte Präsidentin beziehungsweise gewählter Präsident des Grossen Rates (als gewählte Mitglieder des Grossen Rates), schwören zu Gott, alle Pflichten Ihres Amtes nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.“ Der Eid wird durch das Nachsprechen der Worte „Ich schwöre es“ geleistet.
2. Die Formel des Gelübdes lautet: „Sie als gewählte Präsidentin beziehungsweise als gewählter Präsident des Grossen Rates (als gewählte Mitglieder des Grossen Rates), geloben, alle Pflichten Ihres Amtes nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.“ Das Gelübde wird durch das Nachsprechen der Worte „Ich gelobe es“ geleistet.