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Art. 44 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - Sitzungsort und -zeiten

Allgemeine Verfahrensordnung - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 44 GGO · Sitzungsort und -zeiten

1. Der Grosse Rat versammelt sich ordentlicherweise in der Stadt Chur.

2. Der Vormittag des ersten Tages der Session steht gewöhnlich für Fraktionssitzungen zur Verfügung.

3. Die Ratssitzungen dauern in der Regel

a) Vormittag von 08.15 bis 12.00 Uhr;

b) Nachmittag von 14.00 bis 18.00 Uhr.

4. Je nach Geschäftslast können Nachmittagssitzungen verlängert oder Abendsitzungen durchgeführt werden.

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