170.140
GGOROGC
CH-GR
Art. 41a Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - 2. Redaktionskommission
Organisation - Entschädigung der Ratsmitglieder und Fraktionen - Kommissionen
Art. 41a GGO · 2. Redaktionskommission
1. Die Mitglieder der Redaktionskommission des Grossen Rates erhalten für ihre Anwesenheit bei Sitzungen, die nicht während der Session stattfinden, ein Taggeld von 600 Franken.