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Art. 41a Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - 2. Redaktionskommission

Organisation - Entschädigung der Ratsmitglieder und Fraktionen - Kommissionen
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Art. 41a GGO · 2. Redaktionskommission

1. Die Mitglieder der Redaktionskommission des Grossen Rates erhalten für ihre Anwesenheit bei Sitzungen, die nicht während der Session stattfinden, ein Taggeld von 600 Franken.

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