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Art. 40a Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - Informatikpauschale

Organisation - Entschädigung der Ratsmitglieder und Fraktionen - Ratsmitglieder
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Art. 40a GGO · Informatikpauschale

1. Die Mitglieder des Grossen Rates erhalten eine pauschale Entschädigung von 300 Franken je Amtsjahr als Beitrag an ihre Informatikauslagen.

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