170.140
GGOROGC
CH-GR
Art. 40a Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - Informatikpauschale
Organisation - Entschädigung der Ratsmitglieder und Fraktionen - Ratsmitglieder
Art. 40a GGO · Informatikpauschale
1. Die Mitglieder des Grossen Rates erhalten eine pauschale Entschädigung von 300 Franken je Amtsjahr als Beitrag an ihre Informatikauslagen.