170.140
GGOROGC
CH-GR
Art. 37 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - Taggeld
Organisation - Entschädigung der Ratsmitglieder und Fraktionen - Ratsmitglieder
Art. 37 GGO · Taggeld
1. Die Mitglieder des Grossen Rates haben für jeden Tag ihrer Anwesenheit bei Sitzungen Anspruch auf ein Taggeld von 300 Franken. Das Taggeld entschädigt die Anwesenheit bei Sitzungen und die Tätigkeit, welche ein Mitglied des Grossen Rates ausserhalb der Session und der Sitzungen am Wohnsitz, am Ort seiner beruflichen Hauptbeschäftigung oder an einem anderen Ort für die Vor- und Nachbearbeitung verrichtet.
2. Die Standespräsidentin oder der Standespräsident erhält ausserdem eine einmalige Präsidial- und Repräsentationszulage von 12 000 Franken, die Standesvizepräsidentin oder der Standesvizepräsident eine einmalige Repräsentationszulage von 4000 Franken.