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Art. 35 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - Beschlussprotokoll

Organisation - Ratsdienste und Protokollführung
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Art. 35 GGO · Beschlussprotokoll

1. Das Beschlussprotokoll über die Verhandlungen des Grossen Rates wird in deutscher Sprache geführt und enthält

a) den Namen der oder des Vorsitzenden, die Zahl der Anwesenden und die Namen der abwesenden Ratsmitglieder;

b) die Verhandlungsgegenstände, den vollen Wortlaut der zur Abstimmung gebrachten Anträge und die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen;

c) die eingereichten parlamentarischen Vorstösse;

d) alle Beschlüsse und Erlasse.

2. Es wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten und von der Protokollführerin oder dem Protokollführer unterzeichnet.

3. An der übernächsten Sitzung liegt das Beschlussprotokoll zur Einsicht auf. Über Berichtigungsanträge und die formelle Genehmigung des Beschlussprotokolls entscheidet die Redaktionskommission.

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