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Art. 32 Geschäftsordnung des Grossen Rates (GGO) - Ratssekretariat

Organisation - Ratsdienste und Protokollführung
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Art. 32 GGO · Ratssekretariat

1. Das Ratssekretariat hat insbesondere folgende Aufgaben

a) Vorbereitung der Sessionen;

b) * Führung des Sekretariates der Leitungsorgane und der Kommissionen;

c) Protokollführung im Grossen Rat;

d) Ausfertigung der Beschlüsse des Grossen Rates;

e) Information der Öffentlichkeit im Auftrag des Grossen Rates.

2. Als Abteilung der Standeskanzlei ist das Ratssekretariat fachlich den Organen des Grossen Rates unterstellt.

3. Die Präsidentenkonferenz stellt die Leiterin oder den Leiter des Ratssekretariates und weitere Mitarbeitende an, die Geschäftsprüfungskommission ihre Sekretärin oder ihren Sekretär. Der Kanzleidirektorin oder dem Kanzleidirektor steht ein Antragsrecht zu.

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