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Art. 71 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) - 2. Junisession 2006

Schlussbestimmungen
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Art. 71 Grossratsgesetz; GRG · 2. Junisession 2006

1. Als letzte Session der Amtsperiode 2003-2006 beginnt die Junisession 2006 am Montag nach dem zweiten Sonntag des Monats Juni.

2. Die Eröffnung der Junisession 2006 obliegt dem gewählten Standespräsidenten oder der gewählten Standespräsidentin.

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