170.100
LGCGRG
CH-GR
Art. 71 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) - 2. Junisession 2006
Schlussbestimmungen
Art. 71 Grossratsgesetz; GRG · 2. Junisession 2006
1. Als letzte Session der Amtsperiode 2003-2006 beginnt die Junisession 2006 am Montag nach dem zweiten Sonntag des Monats Juni.
2. Die Eröffnung der Junisession 2006 obliegt dem gewählten Standespräsidenten oder der gewählten Standespräsidentin.