Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.100 LGCGRG CH-GR

Art. 62a Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) - 3. IAFP

Geschäftsverkehr zwischen der Regierung und dem Grossen Rat - Politische und strategische Planungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (73 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 62a Grossratsgesetz; GRG · 3. IAFP

1. Der Integrierte Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) wird gestützt auf das Regierungsprogramm und den Finanzplan erarbeitet. Er verknüpft im Sinne einer Gesamtschau Aufgaben und Finanzen und wird als rollende Planung jährlich überarbeitet.

← Art. 62 Grossratsgesetz; GRG Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) - Sessionen Art. 63 Grossratsgesetz; GRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →