170.100
LGCGRG
CH-GR
Art. 61 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) - Instrumente 1. Politische Ziele und Leitsätze
Geschäftsverkehr zwischen der Regierung und dem Grossen Rat - Politische und strategische Planungen
Art. 61 Grossratsgesetz; GRG · Instrumente 1. Politische Ziele und Leitsätze
1. Der Grosse Rat erlässt übergeordnete politische Ziele und Leitsätze vor jeder Planungsperiode für Regierungsprogramm und Finanzplan.
2. Diese Ziele und Leitsätze sind von der Regierung der Ausarbeitung von Regierungsprogramm und Finanzplan zugrunde zu legen.