170.100
LGCGRG
CH-GR
Art. 51 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) - Parlamentarische Initiative
Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse
Art. 51 Grossratsgesetz; GRG · Parlamentarische Initiative
1. Mit der parlamentarischen Initiative kann ein ausgearbeiteter Entwurf für den Erlass, die Änderung oder Aufhebung einer Verfassungsbestimmung, eines Gesetzes, einer grossrätlichen Verordnung oder eines Grossratsbeschlusses eingereicht werden.