Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170.100 LGCGRG CH-GR

Art. 42 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) - Präsenzpflicht

Allgemeine Verfahrensordnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (73 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 42 Grossratsgesetz; GRG · Präsenzpflicht

1. Die Mitglieder sind zu regelmässigem Sitzungsbesuch verpflichtet. Verhinderungen sind der Präsidentin oder dem Präsidenten bekanntzugeben.

← Art. 41 Grossratsgesetz; GRG Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) - Sessionen Art. 43 Grossratsgesetz; GRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →