170.100
LGCGRG
CH-GR
Art. 38 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) - 3. Gegenüber parlamentarischer Untersuchungskommission
Informationsrechte und Amtsgeheimnis - Amtsgeheimnis
Art. 38 Grossratsgesetz; GRG · 3. Gegenüber parlamentarischer Untersuchungskommission
1. Eine Entbindung vom Amtsgeheimnis entfällt bei Begehren um Auskunft und Aktenherausgabe sowie bei Einvernahmen durch die parlamentarische Untersuchungskommission.