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Art. 38 Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz; GRG) - 3. Gegenüber parlamentarischer Untersuchungskommission

Informationsrechte und Amtsgeheimnis - Amtsgeheimnis
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Art. 38 Grossratsgesetz; GRG · 3. Gegenüber parlamentarischer Untersuchungskommission

1. Eine Entbindung vom Amtsgeheimnis entfällt bei Begehren um Auskunft und Aktenherausgabe sowie bei Einvernahmen durch die parlamentarische Untersuchungskommission.

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