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170.050 SHGLRS CH-GR

Art. 13 Gesetz über die Staatshaftung (SHG) - Reduktion der Ersatzforderung, Verzicht

Haftung der Organe und der im Dienste stehenden Personen
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Art. 13 SHG · Reduktion der Ersatzforderung, Verzicht

1. Die Ersatzforderung kann reduziert oder es kann ganz auf sie verzichtet werden, wenn die oder der Haftpflichtige durch den Ersatz des gesamten Schadens in eine Notlage geraten würde.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

S 2022 64 · gr (Art. 13 SHG)
Municipality v. Social Insurance Institution Regarding Child Benefit Payment
Cited in the reasoning regarding the cantonal right to compensation for advance payments.