170.050
SHGLRS
CH-GR
Art. 10 Gesetz über die Staatshaftung (SHG) - Ausschluss des direkten Klagerechts
Haftung der Organe und der im Dienste stehenden Personen
Art. 10 SHG · Ausschluss des direkten Klagerechts
1. Das direkte Klagerecht der oder des geschädigten Dritten gegen die fehlbaren Organe und Personen ist ausgeschlossen.