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170.050 SHGLRS CH-GR

Art. 10 Gesetz über die Staatshaftung (SHG) - Ausschluss des direkten Klagerechts

Haftung der Organe und der im Dienste stehenden Personen
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Art. 10 SHG · Ausschluss des direkten Klagerechts

1. Das direkte Klagerecht der oder des geschädigten Dritten gegen die fehlbaren Organe und Personen ist ausgeschlossen.

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