Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.410 TICOEGCGRWV CH-GR

Art. 4 Verordnung über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlverordnung; GRWV) - Gemeinden

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Grossratswahlverordnung; GRWV · Gemeinden

1. Die Gemeinden führen die ihnen in Zusammenhang mit der Zustellung des Wahlmaterials an die Wahlberechtigten, der Ermittlung und Übermittlung des Gemeindeergebnisses sowie der Rücksendung des Protokolls und der Wahlzettel an die Standeskanzlei übertragenen Aufgaben aus.

← Art. 3 Grossratswahlverordnung; GRWV Verordnung über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlverordnung; GRWV) - Leitung und Aufsicht Art. 5 Grossratswahlverordnung; GRWV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →