Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
150.410 TICOEGCGRWV CH-GR

Art. 10 Verordnung über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlverordnung; GRWV) - Stimmrechtsbescheinigung für Unterzeichnende

Vorbereitung der Wahlen - Wahlvorschläge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Grossratswahlverordnung; GRWV · Stimmrechtsbescheinigung für Unterzeichnende

1. Mit dem Wahlvorschlag ist für jede unterzeichnende Person eine Stimmrechtsbescheinigung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde (politischer Wohnsitz) einzureichen.

← Art. 9 Grossratswahlverordnung; GRWV Verordnung über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlverordnung; GRWV) - Leitung und Aufsicht Art. 11 Grossratswahlverordnung; GRWV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →