150.410
TICOEGCGRWV
CH-GR
Art. 10 Verordnung über die Wahl des Grossen Rates (Grossratswahlverordnung; GRWV) - Stimmrechtsbescheinigung für Unterzeichnende
Vorbereitung der Wahlen - Wahlvorschläge
Art. 10 Grossratswahlverordnung; GRWV · Stimmrechtsbescheinigung für Unterzeichnende
1. Mit dem Wahlvorschlag ist für jede unterzeichnende Person eine Stimmrechtsbescheinigung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde (politischer Wohnsitz) einzureichen.